Arbeitsgruppe "UNO-Behindertenrechtskonvention" eingesetzt
Der Regierungsrat hat die Arbeitsgruppe "UNO-Behindertenrechtskonvention" eingesetzt mit dem Auftrag, einen Grundlagenbericht zum Stand, zu allfälligen Defiziten und möglichen Konsequenzen sowie der Art einer Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Kanton Thurgau zu erarbeiten. Ebenfalls Teil des Berichts sind Empfehlungen über das weitere Vorgehen. Zudem wird die Arbeitsgruppe beauftragt, im zweiten Halbjahr 2022 eine initiale Tagung zur Behindertenrechtskonvention im Kanton Thurgau mit den relevanten Anspruchsgruppen und Akteuren durchzuführen. Die Arbeitsgruppe ist interdisziplinär zusammengesetzt und besteht aus verwaltungsinternen- und externen Mitgliedern.
Medienmitteilung des Regierungsrates
Leichte Sprache
«Der Kanton TG macht eine Arbeitsgruppe «UNO Behindertenrechtskonvention» 28. April 2022
Der Regierungsrat hat eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen.
Die Arbeitsgruppe soll daran arbeiten, wie die UN-BRK im Thurgau umgesetzt wird.
Das heisst, die Arbeitsgruppe schaut, damit die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung im Thurgau ein Thema sind.
Und sich schaut, was dafür alles zu tun ist.
Im Herbst von diesem Jahr soll eine Tagung stattfinden.
In der Arbeitsgruppe sind Menschen, die beim Kanton arbeiten und Menschen, die nicht beim Kanton arbeiten.»