COVID-Ampelsystem
COVID-Ampelsystem mit sofortiger Wirkung ausser Kraft gesetzt
Gemäss Mitteilung vom Sozialamt des Kantons Thurgau, wird das Ampelsystem für die Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, welches ab dem 01.10.2020 eingeführt wurde, mit sofortiger Wirkung ausser Kraft gesetzt.
Die Ausserkraftsetzung des Ampelsystems erfolgt auf Grund des Regierungsratsentscheides vom 14.09.2021, mit dem die Ausweitung der Zertifikatspflicht für Besuchende von Spitälern, Kliniken, Pflegeheimen und Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung angeordnet wurde.