Wie im Rundschreiben des Sozialamtes des Kantons Thurgau vom 17. Dezember 2025 mitgeteilt wurde, kann der ursprünglich vorgesehene Zeitplan für die Vernehmlassung nicht eingehalten werden. Die entsprechenden Unterlagen wurden für Anfang März in Aussicht gestellt.
Aus diesem Grund wird der angekündigte Informationsanlass vom 11. Februar 2026 verschoben.
Sobald der Start der Vernehmlassung feststeht und die definitive Fassung der Verordnung sowie der erläuternde Bericht vorliegen, erfolgt eine neue Einladung.