UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK)

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ist ein internationales Abkommen der Vereinten Nationen (UN), das die Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit schützt und stärkt. Bis heute haben 182 Staaten, darunter auch die Schweiz, das Abkommen unterzeichnet, das hierzulande seit 2014 in Kraft ist. Sie hat das Ziel, die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten.

Die wesentlichen Punkte der Konvention:

Nichtdiskriminierung: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Gleichstellung: Menschen mit Behinderungen verfügen über die selben Rechte wie Menschen ohne Behinderung und werden nicht aufgrund ihrer Beeinträchtigung benachteiligt.

Inklusion: Förderung der vollständigen gesellschaftlichen Teilhabe in allen Bereichen.


Selbstbestimmung: Achtung der Autonomie und Entscheidungsfreiheit von Menschen mit Behinderungen.

Barrierefreiheit: Abbau von Hindernissen in der physischen Umwelt, im Verkehr, in der Information und Kommunikation.

Teilhabe: Menschen mit Behinderungen können ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse aktiv in die Gesellschaft einbringen und gleichberechtigt teilhaben.

INSOS Thurgau und seine Mitgliedsinstitutionen leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag. Sie engagieren sich aktiv für die Umsetzung der UNO-BRK und der daraus ableitbaren Ansprüche im Behindertenbereich. Die unterschiedlichen und individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen erfordern eine Vielfalt von Angeboten sowie die notwendige Durchlässigkeit, damit ambulante und stationäre Leistungen sich optimal ergänzen. Nur so werden Selbstbestimmung, Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe zur gelebten Selbstverständlichkeit. Die notwendigen politischen Rahmenbedingungen sind dafür nur teilweise geschaffen.

UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK)

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