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Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG)

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat am 14. August das neue Gesetz zur Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) verabschiedet. 

Die Finanzierung soll vereinfacht, transparenter und nachvollziehbar geregelt sowie gesetzlich verankert werden. Das neue Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) legt die Grundsätze für die Gewährung von Beiträgen und die Anspruchsberechtigung der Leistungserbringenden fest.

Mit dem vom Grossen Rat Anfang 2022 bewilligten Antrag zur Erstellung eines Rahmenkonzeptes zur Behindertenpolitik in den Bereichen Wohnen und Arbeiten wurde der bereits 2021 vom Regierungsrat eingeleitete Prozess für ein neues Gesetz vorübergehend pausiert. Der Zwischenstopp sowie die Anpassung des Behindertenkonzeptes von 2010 als Grundlage haben sich ausgezahlt. Das FLEMBG folgt der nationalen Behindertenpolitik un der Strategie des Rahmenkonzeptes, das von einer breit abgestützten Gruppe von Fachleuten und Grossratsmitgliedern erarbeitet wurde.

Der Regierungsrat hat das Gesetz nun auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Damit die gesetzlichen Grundlagen für die bisherige Heimfinanzierung für die Jahre 2025 und 2026 gewährleistet bleibt, wird § 21 Abs. 1 Ziff. 1 Sozialhilfegesetz erst auf den 1. Januar 2027 aufgehoben.

Medienmitteilung Kanton Thurgau vom 12. Dezember 2024



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