Zukunftstagung: Dienstleister der Zukunft!

Die erste Zukunftstagung der sozialen Organisationen, die sich im Kanton Thurgau für Menschen mit Behinderung engagieren, war ein bedeutender Meilenstein: Rund 80 Führungskräfte und Stiftungsratsmitglieder aus 30 Unternehmungen folgten der Einladung des Branchenverbands INSOS Thurgau. Die Veranstaltung stand unter dem Motto "Dienstleister der Zukunft!" und legte einen wichtigen Grundstein für die Weiterentwicklung der Angebote für etwa 3.000 Menschen mit Behinderung im Kanton.

Prof. Dr. Daniel Oberholzer von der Fachhochschule Nordwestschweiz erklärte in seinem Referat, welche Veränderungen auf Organisationen und ihre Angebote zukommen. Der Wechsel geht weg vom klassischen Versorgungssystem hin zu einem System, das mehr Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung bietet.

Rahel Stuker, Geschäftsführerin von INSOS Schweiz, beteiligte sich aktiv am Prozess und brachte die nationale Sichtweise mit ein.

Die spannenden Diskussionen haben viele wertvolle Erkenntnisse, neue Impulse und zukunftsweisende Ideen hervorgebracht – angesichts der zunehmend herausfordernden Rahmenbedingungen ein wichtiger Schritt. Der Spagat zwischen Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit und den Menschen, die dahinterstehen, wird eine herausfordernde Aufgabe bleiben.

Ziel ist, dass soziale Organisationen als moderne Dienstleister agieren können, die eine breite Palette an Leistungen anbieten, um Menschen mit Behinderung ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. 

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Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG)

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat am 14. August das neue Gesetz zur Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) verabschiedet. 

Die Finanzierung soll vereinfacht, transparenter und nachvollziehbar geregelt sowie gesetzlich verankert werden. Das neue Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) legt die Grundsätze für die Gewährung von Beiträgen und die Anspruchsberechtigung der Leistungserbringenden fest.

Mit dem vom Grossen Rat Anfang 2022 bewilligten Antrag zur Erstellung eines Rahmenkonzeptes zur Behindertenpolitik in den Bereichen Wohnen und Arbeiten wurde der bereits 2021 vom Regierungsrat eingeleitete Prozess für ein neues Gesetz vorübergehend pausiert. Der Zwischenstopp sowie die Anpassung des Behindertenkonzeptes von 2010 als Grundlage haben sich ausgezahlt. Das FLEMBG folgt der nationalen Behindertenpolitik un der Strategie des Rahmenkonzeptes, das von einer breit abgestützten Gruppe von Fachleuten und Grossratsmitgliedern erarbeitet wurde.

Der Regierungsrat hat das Gesetz nun auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Damit die gesetzlichen Grundlagen für die bisherige Heimfinanzierung für die Jahre 2025 und 2026 gewährleistet bleibt, wird § 21 Abs. 1 Ziff. 1 Sozialhilfegesetz erst auf den 1. Januar 2027 aufgehoben.

Medienmitteilung Kanton Thurgau vom 12. Dezember 2024



Medienmitteilung von INSOS Thurgau zum Rahmenkonzept für die Bereiche Wohnen und Arbeiten

Hier finden Sie die Medienmitteilung von INSOS Thurgau zum Rahmenkonzept für die Bereiche Wohnen und Arbeiten für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton Thurgau.  

Medienmitteilung
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Leitsätze zum Rahmenkonzept
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Rahmenkonzept für die Bereiche Wohnen und Arbeiten zurück zur Übersicht
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Regierungsrat veröffentlicht das neue Rahmenkonzept zur Behindertenpolitik in den Bereichen Arbeiten und Wohnen

Der Regierungsrat hat das Konzept nun veröffentlicht. Das Geschäft wird demnächst im Grossen Rat traktandiert. Der Verband INSOS Thurgau begrüßt, dass der Paradigmenwechsel erkannt und die UN-BRK in das Konzept aufgenommen wurde. Die dringende Absicht, mit diesem Konzept die notwendige Basis und den Rahmen für das neue Finanzierungsmodell zu schaffen, insbesondere unter Berücksichtigung des Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention, die in diesem Jahr ihr 10-jähriges Jubiläum feiert, ist nun mit diesem Konzept erfüllt.

Die fachlichen Grundlagen sowie eine strategische Konzeption werden nun ausgewiesen und somit die noch vor einem Jahr fehlende Basis zur Schaffung eines neuen Finanzierungsmodells aufgehoben.

Ebenfalls lösen die Leitsätze sowie das Konzept das veraltete Leitbild und Behindertenkonzept ab. Die vorgeschlagenen Massnahmen, wie zum Beispiel die Errichtung einer Beratungs- und Triagestelle sowie die klare Absicht der Durchlässigkeit der Leistungsangebote zwischen ambulant und stationär mit Rückkehroption, sind wichtige und zukunftsweisende Massnahmen, die hier in diesem Konzept jetzt festgehalten sind.

Missiv vom 19. Dezember 2023
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Leitsätze zum Rahmenkonzept für die Bereiche Wohnen und Arbeiten für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton Thurgau
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Rahmenkonzept für die Bereiche Wohnen und Arbeiten für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton Thurgau
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Stellungnahme von INSOS Thurgau zum neuen Rahmenkonzept

INSOS Thurgau wurde eingeladen, im Vorfeld der Erstellung des vom Grossen Rat beauftragten Konzepts zur Neugestaltung der Behindertenpolitik Stellung zu nehmen. Das aktuelle Behindertenkonzept stammt aus dem Jahr 2010 und soll durch ein zeitgemässes Konzept ersetzt werden. Dabei liegt der Fokus auf neuen Grundlagen auch für die Gesetzgebung zur Behindertenpolitik, unter Berücksichtigung der Aspekte der Planbarkeit und Rechtssicherheit der Dienstleister.

Unser Vorstand und die Geschäftsstelle haben ein Papier für dieses Hearing erarbeitet und es den Mitgliedern zur Stellungnahme vorgelegt. Herzlichen Dank für die Rückmeldungen, die wir daraufhin erhalten haben. Die eingegangenen Vorschläge und Anmerkungen wurden in das Dokument integriert.

Am 24. November 2023 hatte INSOS die Gelegenheit, das Papier den Vertretern des Sozialamtes vorzustellen. Auch andere Organisationen, darunter Pro Infirmis, konnten sich äussern und ihre Perspektiven einbringen.

Wir sehen diesem wichtigen Prozess optimistisch entgegen und hoffen, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen zu einem Konzept führen, das die aktuellen Herausforderungen der Branche und die Bedürfnisse der Betroffenen angemessen berücksichtigt. Über den Fortschritt und weitere Entwicklungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

Vorschlag INSOS Thurgau
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Neues Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG)

Am 24. Mai 2022 hat der Regierungsrat die Botschaft zum Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) verabschiedet. Der Verband prüfte den Vorschlag unter Einbezug von externen Partnern sowie weiteren Behindertenorganisationen.

Bereits im Juni 2021 hat sich der Verband anlässlich des Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf geäussert. Dabei begrüsste INSOS Thurgau die Absicht der Regierung, ein transparentes und zeitgemässes Finanzierungsmodell einzuführen. Es wurden jedoch die qualitativen Rahmenbedingungen bemängelt, welche aus Sicht des Verbandes für die Überführung in ein neues Gesetz benötigt werden.

Mit der Annahme des parlamentarischen Antrages für ein Rahmenkonzept in den Bereichen Wohnen und Arbeiten hat das Kantonsparlament am 15. Februar 2023 den Weg für die Schaffung wichtiger Grundlagen in der Behindertenpolitik geebnet. INSOS Thurgau begrüsst den Entscheid des Grossen Rates. Nun können die nächsten wichtigen Schritte in der Gesetzgebung und in den weiteren kantonalen Regelungen erfolgen. 

INSOS Thurgau
Thundorferstrasse 1
8500 Frauenfeld

Tel. +41 79 254 57 06
EMail: info@insos-tg.ch

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